Die Gesundheitsfragen im Antrag wirken wie Formalität. Sie sind der Teil des Vertrags, an dem später am häufigsten gestritten wird.

Was gefragt wird

Behandlungen, Beschwerden, Untersuchungen und Medikamente in einem zurückliegenden Zeitraum – je nach Versicherer und Bereich unterschiedlich lang, oft mehrere Jahre, bei stationären und psychotherapeutischen Behandlungen länger.

Gefragt wird nach dem Anlass, nicht nach der Diagnose. Auch eine Untersuchung ohne Befund kann anzugeben sein, wenn danach gefragt ist.

Was bei Auslassungen passieren kann

Stellt sich später heraus, dass etwas nicht angegeben wurde, kann der Versicherer je nach Sachlage zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen – mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.

Die Fristen dafür laufen regelmäßig fünf Jahre ab Vertragsschluss; bei arglistiger Täuschung deutlich länger. Der unangenehme Teil: Auffallen tut es meist im Leistungsfall, also genau dann, wenn der Schutz gebraucht wird.

Wie man Fehler vermeidet

Vorher die eigene Historie erfragen

Die bisherige Krankenversicherung kann Auskunft über abgerechnete Leistungen geben, die Praxen über Behandlungen. Das dauert einige Wochen und ist die zuverlässigste Grundlage – Erinnerung allein trägt nicht über sechs Jahre.

Schriftlich antworten

Die Angaben gehören ins Formular, vom Antragsteller ausgefüllt. Wird mündlich geschildert und ein Vermittler trägt ein, entstehen Übertragungsfehler, für die im Streitfall der Antragsteller einsteht.

Eine Kopie des ausgefüllten Antrags aufbewahren. Das klingt selbstverständlich und unterbleibt regelmäßig.

Im Zweifel angeben

Ob ein Umstand erheblich ist, entscheidet nicht der Antragsteller. Was angegeben wurde und woraufhin der Versicherer den Vertrag geschlossen hat, kann später nicht mehr vorgehalten werden. Was verschwiegen wurde, schon.

Die anonyme Voranfrage

Bei bekannten Vorerkrankungen ist eine Risikovoranfrage ohne Namensnennung üblich. So lässt sich klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande käme, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.

Das ist wichtig, weil abgelehnte Anträge in anderen Verfahren eine Rolle spielen können.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder versicherungsfachliche Beratung.