Wenn der Beitrag steigt, denken die meisten an Kündigung. Der wirtschaftlich bessere Weg führt in der Regel nicht aus dem Unternehmen heraus.

Das Recht

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Privatversicherten in § 204 einen Anspruch darauf, innerhalb ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Anspruch.

Entscheidend dabei: Die angesparten Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Genau das geht bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen zu einem erheblichen Teil verloren.

Was das bewirkt

Ältere Tarife sind oft teurer, weil ihr Bestand gemeinsam altert und keine jungen Versicherten nachkommen. Neuere Tarife desselben Hauses können bei vergleichbarem Schutz deutlich günstiger kalkuliert sein.

Die Ersparnis fällt je nach Ausgangslage sehr unterschiedlich aus. Bei lange bestehenden Verträgen in geschlossenen Tarifen ist sie regelmäßig spürbar.

Die Gesundheitsprüfung

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein Tarifwechsel eine vollständige neue Prüfung auslöst. Zulässig ist sie nur, soweit der neue Tarif Mehrleistungen vorsieht.

Für diese Mehrleistungen kann der Versicherer einen Zuschlag verlangen oder sie ausschließen. Für den bisherigen Umfang bleibt es beim erworbenen Schutz.

Wer bereit ist, auf einzelne Mehrleistungen zu verzichten, umgeht die Prüfung damit weitgehend – ein Punkt, der bei Vorerkrankungen entscheidend sein kann.

Wie man vorgeht

Schriftlich beim Versicherer anfragen, ausdrücklich unter Verweis auf das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG, und um eine Aufstellung gleichartiger Tarife samt Beiträgen und Leistungsunterschieden bitten.

Eine allgemein gehaltene Anfrage nach günstigeren Angeboten führt erfahrungsgemäß zu weniger. Die ausdrückliche Bezugnahme auf den gesetzlichen Anspruch macht den Unterschied.

Nach Erhalt: Leistungsunterschiede im Einzelnen durchgehen. Ein niedrigerer Beitrag bei deutlich engerem Schutz ist keine Ersparnis, sondern eine andere Vereinbarung.

Zu den Wechselberatern

Es gibt Dienstleister, die diesen Weg gegen Honorar begleiten – häufig gegen ein Erfolgshonorar in Höhe mehrerer Monatsersparnisse. Das kann sich lohnen, wenn die eigene Anfrage nicht weiterführt.

Der erste Schritt sollte trotzdem der eigene Brief sein. Er kostet nichts und führt öfter zum Ziel, als vermutet wird.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Versicherungsberatung.