PKV für Angestellte
Angestellte können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Gegenüber 2025 mit 73.800 Euro ist das ein Anstieg um 4,9 Prozent.
Für Personen, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei und privat vollversichert waren, gilt eine niedrigere Grenze: 2026 sind es 69.750 Euro.
Wichtig für die Planung: Die Bundesregierung hat Ende April 2026 eine außerordentliche Anhebung beschlossen, die ab 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung wirkt. Prognosen für die Versicherungspflichtgrenze 2027 liegen bei über 84.000 Euro. Wer den Wechsel erwägt, sollte diese Entwicklung einbeziehen – der Kreis der Wechselberechtigten wird kleiner.
Ein praktischer Hinweis, der wenig bekannt ist: Wer allein dadurch wieder versicherungspflichtig wird, dass die Grenze angehoben wurde, kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist fristgebunden und bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
PKV-Tarife in Angestellte
Noch kein Tarif für Angestellte vorhanden.
Die Tarifauswahl hängt stark von der persönlichen Situation ab.
Alle Einträge anzeigen →