PKV für Studierende

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PKV für Studierende

Studierende können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichern. Diese Befreiung ist bindend: Sie gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Studiums und lässt sich nicht widerrufen.

Das ist der entscheidende Punkt. Ein Tarif, der mit zwanzig günstig erscheint, wird nicht automatisch mit dreißig günstig sein – und ein Rückweg in die gesetzliche Studierendenversicherung besteht nicht.

Zu prüfen ist deshalb weniger der Einstiegsbeitrag als der Übergang: Was passiert nach dem Studium, beim Berufseinstieg? Bietet der Tarif einen Wechsel in eine Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung? Und ist eine Anwartschaft möglich, falls der erste Arbeitsvertrag unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?

Für Kinder mitversicherter Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung beitragsfrei – ein Vergleich sollte diese Alternative einbeziehen.

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